Der Indikator basiert auf Daten zur Bestandsentwicklung von 43 Brutvogelarten, die repräsentativ sind für den Zustand der 4 Hauptlebensraumtypen Agrarland, Wälder, Siedlungen und Gewässer. Der 2015 entwickelte Indikator wurde 2022 bis 2024 an die überarbeitete Methodik des bundesweiten Indikators angepasst. Dabei wurden zusammen mit Expertinnen und Experten das Artenset überarbeitet und neue Zielwerte für das Jahr 2030 ermittelt.
Folgende Vogelarten wurden als Indikatorarten ausgewählt:
• Teilindikator Agrarland: Bluthänfling, Feldlerche, Gelbspötter, Goldammer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Mäusebussard, Neuntöter, Rebhuhn, Star, Uferschnepfe
• Teilindikator Wälder: Baumpieper, Fitis, Grauspecht, Kleiber, Kleinspecht, Schwarzspecht, Schwarzstorch, Sumpfmeise, Waldlaubsänger, Weidenmeise
• Teilindikator Siedlungen: Dohle, Feldsperling, Girlitz, Haussperling, Hausrotschwanz, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Steinkauz, Türkentaube
• Teilindikator Gewässer: Gebirgsstelze, Haubentaucher, Krickente, Löffelente, Rohrammer, Stockente, Teichhuhn, Teichrohrsänger, Trauerseeschwalbe, Wasseramsel, Wasserralle, Zwergtaucher
Die Festlegung der Zielwerte erfolgte anhand von Landschaftsszenarien, die für jeden Lebensraum- und Nutzungstyp die zukünftige Entwicklung beschreiben, wenn die aktuellen Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt und zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt werden. Ein Expertengremium hat vor dem Hintergrund der Landschaftsszenarien für jede einzelne Vogelart für das Jahr 2030 einen Bestandswert als Zielwert festgelegt. Dieser kann nach übereinstimmender Einschätzung des Gremiums erreicht werden, wenn europäische und nationale rechtliche Regelungen mit Bezug zum Naturschutz, die Strategien der EU, Deutschlands und der Länder zur biologischen Vielfalt und die Leitlinien einer nachhaltigen Entwicklung zügig umgesetzt werden. Die Zielwerte der Indikatorarten wurden als Vielfaches der aktuellen Bestandsgrößen bestimmt. Die resultierenden Indexwerte wurden nachfolgend einheitlich auf 100 Prozent normiert, so dass sich für die Teilindikatoren und den Gesamtindikator jeweils Zielwerte von 100 Prozent ergeben. Der Indikator wird aus den 4 Teilindikatoren anhand aktueller Daten zum Flächenanteil an der Landesfläche berechnet. Die Datenreihen wurden nach der Überarbeitung des Indikators rückwirkend neu berechnet. Durch die Überarbeitung des Indikators ist kein unmittelbarer Vergleich mit früheren Datenständen möglich.
Auf der Basis von Daten aus den Vogel- und Biodiversitätsmonitoringprogrammen Nordrhein-Westfalens wird für jede Art jährlich ein Bestandsindex errechnet. Dieser wird in Relation zur Größe des artspezifischen Zielwertes gesetzt. Dadurch ergibt sich ein jährlicher Zielerreichungsgrad in Prozent. Für jeden Teilindikator wird der arithmetische Mittelwert der Zielerreichungsgrade über alle ausgewählten Vogelarten gebildet. Diese Mittelwerte erlauben Aussagen zum Zustand der Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstypen in Bezug zum Zielwert für das Jahr 2030. Der Gesamtindikator errechnet sich aus einer gewichteten Summierung der Teilindikatoren Agrarland, Wälder, Siedlungen und Gewässer. Die Gewichtung bezieht sich dabei auf den Flächenanteil des jeweiligen Lebensraumtyps an der Fläche Nordrhein-Westfalens.
Die Bewertung des Trends erfolgt anhand statistischer Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um tatsächliche Änderungen statt um Schwankungen in der Stichprobe des Monitorings handelt. Auch wenn eine Zeitreihe ansteigt oder abfällt, kann aus statistischer Sicht „kein Trend“ vorliegen, wenn die Zu- oder Abnahmen im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu gering ausfallen.
Für den Indikator werden mittels Anwendung statistischer Verfahren zwei Trendaussagen getroffen, die sich hinsichtlich des betrachteten Zeitraumes unterscheiden:
1. Trend über den gesamten Zeitraum seit Beginn der Messungen (1999-2022)
2. Zehn-Jahres-Trend (2013-2022)
Die Trendbewertung und Signifikanzprüfung erfolgt nach der Methode des Umweltbundesamtes für die Indikatoren des Monitoringberichtes zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (Meyer 2018, Umweltbundesamt 2019a und b). Es handelt sich um eine standardisierte Methodik der Indikatorbewertung.
Identifiziert werden bei der Betrachtung der gesamten Zeitreihe (1999 bis 2022) sowohl steigende und fallende Trends als auch quadratische Trends (zum Teil mit einer Trendumkehr). Folgende Trendaussagen sind dabei möglich:
• Steigender Trend
• Fallender Trend
• Steigender quadratischer Trend
• Fallender quadratischer Trend
• Trend mit Trendumkehr (zuerst fallend, dann steigend)
• Trend mit Trendumkehr (zuerst steigend, dann fallend)
• Kein Trend
Die Ermittlung quadratischer Trends ist aus mathematischen Gründen für einen Zeitraum von zehn Jahren nicht sinnvoll. Daher werden für den Zehn-Jahres-Trend ausschließlich lineare Trends berechnet. Folgende Trendaussagen sind möglich:
• Steigender Trend
• Fallender Trend
• Kein Trend
Die Aussage „kein Trend“ bedeutet, dass aus statistischer Sicht nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von einer tatsächlichen Veränderung ausgegangen werden kann. Die Werte des Indikators ändern sich in diesem Fall im Vergleich zum Schwankungsbereich des Trends zu geringfügig.
Literaturangaben:
Meyer, M. (2018): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. Handbuch zur fachgerechten Bedienung der Anwendung. Hg. v. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung mbH. Osnabrück (GWS Discussion Paper Series).
Umweltbundesamt (2019a): Monitoringbericht 2019 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie der Bundesregierung. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.
Umweltbundesamt (2019b): Quantitative Bewertung von Umweltindikatoren. UBA Texte 37/2019. Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau.